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Die Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses
Der geschäftsführende Ausschuss ist das Leitungsorgan des Vereins . Er besteht aus drei bis neun Personen. Mindestens ein Drittel der Funktionen im geschäftsführenden Ausschuss soll von Frauen bekleidet werden.
Der geschäftsführende Ausschuss
wählt aus seiner Mitte einen Obmann/eine Obfrau, einen Schriftführer/eine Schriftführerin,
einen Schatzmeister/eine Schatzmeisterin, sowie ggf. deren Stellvertreter und weitere Mitglieder.
(Siehe Vereins-Statuten: § 114)
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